italienisch-übersetzer.com | häufig gestellte Fragen (FAQs)
Unsere FAQ-Webseite bietet Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Thema beglaubigten Übersetzungen zwischen Deutsch und Italienisch. Sie informiert über die Dauer und Kosten von Übersetzungen, die Arten von Dokumenten, die übersetzt werden können, sowie den Ablauf des Übersetzungsprozesses. Zudem werden Kontaktmöglichkeiten zu Davide Parisi bereitgestellt, der diese Dienstleistungen anbietet. Viel Spaß beim Stöbern!
Die genaue Dauer einer Übersetzung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Länge und Komplexität des Dokuments. Davide Parisi bietet in der Regel zügige Dienstleistungen an, und basierend auf Kundenbewertungen ist er für seine schnelle Bearbeitung bekannt.😊
Für Standarddokumente wie Geburtsurkunden oder Zeugnisse könnte die Bearbeitungszeit in wenigen Tagen erfolgen. Bei komplexeren Unterlagen könnte es jedoch etwas länger dauern. Am besten nehmen Sie direkt Kontakt auf, um eine genaue Schätzung zu erhalten. Hierfür können Sie unser Kontaktformular verwenden.
Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung hängen von der Art und dem Umfang des Dokuments ab.
Um einen genauen Kostenvoranschlag zu erhalten, wird empfohlen, sich direkt mit Davide Parisi per E-Mail info@davideparisi.de in Verbindung zu setzen.
Alternativ können Sie gern auch unser Kontaktformular verwenden.
Nein ☝️! Die Legalisierung einer beglaubigten Übersetzung gehört nicht zum Zuständigkeitsbereich beeidigter Übersetzer*innen, da diese auf Grundlage ihrer Anerkennung durch die deutschen Gerichte arbeiten und ihre Übersetzungen sowohl in Deutschland als auch in Italien rechtliche Gültigkeit besitzen.
Auf der Webseite des Auswärtigen Amts wird erläutert, dass Übersetzungen als Sachverständigenleistungen gelten und nicht den Status öffentlicher Urkunden besitzen. Daher sind die üblichen Beglaubigungs- und Apostille-Verfahren auf Übersetzungen nicht anwendbar.
Die Anforderungen können je nach Dokumenttyp und Verwendungszweck unterschiedlich sein. Daher empfiehlt es sich, die genauen Vorgaben direkt beim 👉 Italienischen Generalkonsulat in München, Berlin, Frankfurt am Main, Hannover, Köln oder Stuttgart zu erfragen oder auf der jeweiligen Webseite nachzulesen.
Sie können Davide Parisi auf verschiedene Arten kontaktieren:
- E-Mail: info@davideparisi.de
- Telefon: +49 89 23520876
- Fax: +49 89 20939850
- Postadresse: Herzogstrasse 108, D-80796 München
Erreichbarkeitszeiten:
- Montag bis Freitag: 18:30 – 21:00
- Samstag und Sonntag: 11:00 – 21:00
Nein, nur das Sprachpaar 🇩🇪 Deutsch ⇄ Italienisch 🇮🇹.
Davide Parisi spezialisierte sich auf beglaubigte Übersetzungen zwischen Deutsch und Italienisch.
Es werden keine weiteren Sprachen ☝️ angeboten. Sollten Sie jedoch Übersetzungen für andere Sprachen benötigen, könnte es sinnvoll sein, direkt Kontakt mit Davide Parisi per 📧 aufzunehmen, um mögliche Empfehlungen oder Partnerdienste zu erfragen.
Der Übersetzungsprozess bei Davide Parisi läuft in der Regel folgendermaßen ab:
1.) Anfrage und Dokumenteinreichung
Sie kontaktieren Davide Parisi per E-Mail und senden das zu übersetzende Dokument ein.
2.) Prüfung und Kostenvoranschlag
Herr Parisi prüft das Dokument, ermittelt den Umfang der Arbeit und erstellt einen Kostenvoranschlag.
3.) Bestätigung und Bezahlung
Nach Ihrer Zustimmung und eventueller Anzahlung (falls erforderlich) beginnt der Übersetzungsprozess.
4.) Übersetzung
Das Dokument wird ins Deutsche oder Italienische übersetzt, und bei Bedarf wird eine beglaubigte Übersetzung erstellt.
5.) Lieferung
Die fertige Übersetzung wird Ihnen per Post oder auf Wunsch auch persönlich übermittelt.
Ja, Sie können Dokumente per E-Mail 📧 an Davide Parisi senden. Die E-Mail-Adresse lautet info@davideparisi.de. Dies ist eine bequeme Möglichkeit, Ihre Unterlagen für die Übersetzung einzureichen.
Sie können gerne auch über das Kontaktformular eine Datei zur Einsicht einreichen.
Davide Parisi bietet beglaubigte Übersetzungen an, die von ihm als öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für Italienisch vor dem Landgericht München I angefertigt werden. Diese Art von Beglaubigung wird für amtliche Zwecke anerkannt und bestätigt die Richtigkeit der Übersetzung.
Darüber hinaus bietet er auch die Möglichkeit, Übersetzungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu versehen, was eine zusätzliche Form der Beglaubigung darstellt.
Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die höchste Form der elektronischen Signatur und entspricht rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift. Sie wird durch eine spezielle Technologie erzeugt und mit einem Zertifikat von einem vertrauenswürdigen Zertifizierungsanbieter verifiziert.
Umweltschonend, kostensparend, sicher und komfortabel!
Kein lästiger Weg zum Postamt mehr! Versand- und Portokosten entfallen. Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung per E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES), digital und rechtskräftig signiert und sofort einsatzbereit.
❗Bitte beachten: Einschränkungen können möglich sein❗
Bitte vergewissern Sie sich im Vorfeld, ob der Abnehmer oder Empfänger Ihrer beglaubigten Übersetzung elektronisch signierte Dokumente akzeptiert und verarbeiten kann.
Ob die Originaldokumente vorgelegt werden müssen, hängt von der Art der Übersetzung und den Anforderungen der Institution/Behörden ab, für die die Übersetzung bestimmt ist.
In der Regel genügt es, eine Kopie des Originaldokuments per E-Mail einzureichen, um eine beglaubigte Übersetzung zu erhalten. Allerdings kann es in bestimmten Fällen erforderlich sein, die Originaldokumente vorzulegen, insbesondere wenn es um rechtlich bindende oder amtliche Prozesse geht.
Es wird empfohlen, dies direkt mit Davide Parisi abzuklären.
italienisch-übersetzer.com konzentriert sich hauptsächlich auf beglaubigte Übersetzungen für Privatpersonen. Es wird ausgeschlossen, dass Davide Parisi auch Übersetzungen für Unternehmen anbietet.
Für spezifische Anfragen, wie z.B. Übersetzungen von Geschäftsdokumenten, Verträgen oder juristischen Texten, wird empfohlen, direkt Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeiten und Konditionen zu besprechen.
Die Vertraulichkeit Ihrer Dokumente wird bei Davide Parisi sehr ernst genommen. Als öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer unterliegt er strengen gesetzlichen Vorgaben, die den Schutz sensibler Informationen gewährleisten.
Alle eingereichten Dokumente werden vertraulich behandelt, und es werden keine Informationen an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Zudem erfolgt die Datenübertragung, z.B. per E-Mail, nach gängigen Sicherheitsstandards.
Für weitere Details zur Vertraulichkeit können Sie ihn direkt kontaktieren. Verwenden Sie am besten das Kontaktformular.
Die beglaubigten Übersetzungen von Davide Parisi werden in Deutschland und in Italien anerkannt, da er als öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer am Landgericht München I tätig ist.
In der Regel werden solche Übersetzungen auch international akzeptiert, insbesondere wenn sie von offiziellen Stellen wie Gerichten oder Behörden ausgestellt wurden. Allerdings kann es in manchen Ländern spezifische Anforderungen geben, z.B. eine zusätzliche Apostille oder notarielle Beglaubigung.
Es wird empfohlen, bei der zuständigen Behörde des Ziellandes nachzufragen, ob zusätzliche Schritte erforderlich sind.
Digitale Übersetzungen werden in der Regel per E-Mail an den/die Auftraggeber/in übermittelt, wenn die Übersetzung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen wird.
Falls eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt wird, kann die Übersetzung auch digital signiert und dann als elektronisches Dokument versendet werden. Diese digitale Übermittlung bietet eine schnelle und sichere Möglichkeit, beglaubigte Übersetzungen zu erhalten.
Für spezielle Wünsche hinsichtlich des Formats oder der Übermittlungsmethode können Sie Davide Parisi direkt kontaktieren.
Nein, italienisch-übersetzer.com bietet keine Dolmetscherdienste an.
Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) bietet mehrere Vorteile:
- Rechtliche Gültigkeit: Eine QES ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und hat in vielen Ländern, einschließlich der EU, volle rechtliche Anerkennung.
- Sicherheit: Da die Signatur durch eine vertrauenswürdige Zertifizierungsstelle ausgestellt wird, garantiert sie die Authentizität und Integrität des Dokuments.
- Fälschungsschutz: Die QES schützt vor Manipulationen, da jede Änderung am signierten Dokument die Gültigkeit der Signatur ungültig macht.
- Bequemlichkeit: Dokumente können digital unterzeichnet und ohne physische Anwesenheit übermittelt werden, was den Prozess beschleunigt und vereinfacht.
- International anerkannt: Die QES wird in vielen Ländern akzeptiert, insbesondere innerhalb der EU, was sie ideal für offizielle und grenzüberschreitende Dokumente macht.
Für die Übersetzung benötigt Davide Parisi in der Regel eine Kopie des Originaldokuments, das übersetzt werden soll. Dies können folgende Dokumentarten sein:
- Offizielle Urkunden (z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden)
- Schul- oder Hochschulzeugnisse
- Rechtsdokumente (z.B. Verträge, Klageschriften, Gerichtsurteile)
- Führerscheine oder andere Ausweisdokumente
- Arbeitsverträge oder andere berufliche Dokumente
Es genügt in den meisten Fällen, eine digitale Kopie (PDF- oder Bilddatei) per E-Mail einzureichen. Für spezielle Anforderungen oder die Vorlage von Originaldokumenten sollten Sie direkt Kontakt mit Davide Parisi aufnehmen. Hierfür können Sie ganz bequem unser Kontaktformular verwenden.
Ja, Davide Parisi kann Ihre beglaubigten Übersetzungen auch per Post zusenden. Es ist bei beglaubigten Übersetzungen üblich, dass diese auf Wunsch postalisch versendet werden, insbesondere wenn eine physische Kopie erforderlich ist.
Es wird empfohlen, diese Versandoption direkt bei der Anfrage zu besprechen.
Wenn eine beglaubigte Übersetzung fehlerhaft ist, haben Sie in der Regel das Recht, eine Korrektur zu verlangen. Davide Parisi, als professioneller und beeidigter Übersetzer, wird Fehler korrigieren, um sicherzustellen, dass die Übersetzung den Anforderungen entspricht.
In solchen Fällen wird die fehlerhafte Übersetzung in der Regel kostenfrei überarbeitet. Es ist empfehlenswert, solche Probleme so schnell wie möglich zu melden, damit eine Korrektur nach Absprache mit Ihnen zeitnah erfolgen kann.
Ja, es fallen zusätzliche Gebühren für den Versand der Übersetzungen per Post an.
Es ist jedoch üblich, dass für den Versand, insbesondere wenn es sich um internationale Sendungen handelt, zusätzliche Gebühren berechnet werden können. Es wird empfohlen, bei der Anfrage nach Versandoptionen direkt nach eventuellen zusätzlichen Kosten zu fragen.
Eine Apostille wird für offizielle Dokumente benötigt, die in einem anderen Land rechtlich anerkannt werden sollen, wenn dieses Land das Haager Übereinkommen zur Apostille unterzeichnet hat. Zu den Dokumenten, die in der Regel eine Apostille benötigen, gehören:
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Sterbeurkunden
- Scheidungsurteile
- Zeugnisse und Diplome
- Notarielle Urkunden
- Gerichtsdokumente (z.B. Vollmachten, Klageschriften)
Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, das Amt, in dem das Dokument ausgestellt wurde, und die Identität des Unterzeichners. Sie wird in der Regel von einer Regierungsbehörde im Land des Dokuments ausgestellt.
Für die genauen Anforderungen ist es ratsam, sich an die zuständige Behörde oder den Übersetzer zu wenden. Der Übersetzer übersetzt zwar die Apostille in die Zielsprache, ist jedoch für die Ausstellung der Apostille nicht zuständig.
Um den Preis für eine Übersetzung zu erfahren, können Sie Davide Parisi direkt per E-Mail oder Telefon kontaktieren. Es wird empfohlen, das zu übersetzende Dokument einzureichen, damit er den Umfang der Arbeit und den damit verbundenen Preis einschätzen kann.
Basierend auf den eingereichten Dokumenten erhalten Sie einen individuellen Kostenvoranschlag. Die E-Mail-Adresse lautet: info@davideparisi.de.
Ja, es ist möglich, in bestimmten Fällen eine Ratenzahlung zu vereinbaren, insbesondere bei größeren Projekten oder höheren Kosten.
Es wird empfohlen, direkt mit Davide Parisi Kontakt aufzunehmen, um die Zahlungsmodalitäten zu besprechen und herauszufinden, ob eine Ratenzahlung möglich ist.
Die genaue Lieferzeit hängt von der Art und dem Umfang des Dokuments ab.
Für besonders dringende Anfragen empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit Davide Parisi aufzunehmen, um die Verfügbarkeit und eine Express-Lieferung zu klären.
Die Preise für Übersetzungen variieren je nach Art des Dokuments und dessen Umfang. Einfachere Dokumente wie Geburtsurkunden oder Führerscheine sind in der Regel günstiger als komplexe juristische oder medizinische Dokumente, die möglicherweise mehr Fachwissen und Zeit erfordern.
Um einen genauen Preis zu erfahren, ist es am besten, Davide Parisi direkt zu kontaktieren und das spezifische Dokument zur Einsicht und Bewertung einzureichen. Verwenden Sie hierfür das Kontaktformular.
Der nächste Schritt für Sie wäre:
- Kontaktieren Sie Davide Parisi per E-Mail info@davideparisi.de, um das zu übersetzende Dokument einzureichen.
- Sie erhalten anschließend einen Kostenvoranschlag basierend auf dem Umfang und der Art des Dokuments.
- Nach Ihrer Bestätigung beginnt der Übersetzungsprozess. Je nach Absprache kann das fertige Dokument digital mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) oder per Post zugestellt werden.
Gerne können Sie Ihre fertige Übersetzung in München/Schwabing auch persönlich abholen. Dafür erhalten Sie von Davide Parisi ein genaues Datum mit Uhrzeit.
Es wird empfohlen, alle Details bezüglich Fristen, Preis und eventuellen Sonderwünschen zu klären, um den Ablauf reibungslos zu gestalten.
Ja, sehr gerne! 😊 Eine persönliche Abholung der Übersetzung ist möglich, falls dies bevorzugt wird. Es wird empfohlen, direkt mit Davide Parisi Kontakt aufzunehmen, um die Abholung vor Ort zu vereinbaren.
Gerne können Sie Ihre fertige Übersetzung in München/Schwabing auch persönlich abholen. Dafür erhalten Sie von Davide Parisi ein genaues Datum mit Uhrzeit.
Ja, Davide Parisi akzeptiert auch internationale Übersetzungsanfragen. Da Übersetzungen digital per E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) übermittelt werden können, spielt der Standort des/der Übersetzungsauftraggeber/in keine Rolle.
Internationale Auftraggeber/innen können ihre Dokumente per E-Mail einreichen, und die fertigen Übersetzungen werden ebenfalls elektronisch mit QES oder per Post versandt. Es wird empfohlen, bei internationalen Anfragen die speziellen Anforderungen, wie z.B. Apostillen, zu berücksichtigen.
In der Regel werden für beglaubigte Übersetzungen Expressversandoptionen oder Einwurf-Einschreiben per Post angeboten.
Es wird empfohlen, bei der Kontaktaufnahme mit Davide Parisi die gewünschte Versandart zu besprechen, um sicherzustellen, dass die Übersetzungen rechtzeitig und auf dem gewünschten Weg zugestellt werden. Verwenden Sie am besten unser Kontaktformular, um uns Ihre bevorzugte Versandoption mitzuteilen.
Üblicherweise werden gängige Formate wie PDF, Word-Dokumente (.doc, .docx), gescannte Kopien oder Bilddateien (*.png, *.jpg, *.tiff, *.jpeg, *.gif) für die Übersetzung akzeptiert.
Es wird empfohlen, bei der Einreichung des Dokuments sicherzustellen, dass es gut lesbar ist, und gegebenenfalls bei Davide Parisi nachzufragen, ob ein spezielles Format erforderlich ist.
Verwenden Sie am besten unser Kontaktformular, um uns Ihre Datei(en) zu übermitteln.
Ja, Davide Parisi kann beglaubigte Übersetzungen versenden. Diese können sowohl digital mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) als auch per Post in physischer Form zugestellt werden.
Wenn Sie eine beglaubigte physische Kopie benötigen, können Sie dies bei der Anfrage angeben, um sicherzustellen, dass der Versand entsprechend erfolgt. Die persönliche Abholung in München/Schwabing ist auch möglich, wenn Sie in München oder im Umland wohnen.
In der Regel teilt Ihnen Davide Parisi eine Sendungsverfolgungsnummer (Tracking-ID) per E-Mail mit, sobald Ihre beglaubigte Übersetzung per Post verschickt wurde.
Wenn Sie eine Sendungsverfolgungsnummer (Tracking-ID) für den Versand wünschen, sollten Sie dies bei der Anfrage angeben, damit entsprechende Informationen bereitgestellt werden können.
Beglaubigte Übersetzungen können entweder in Papierform (Ausdruck) oder als PDF-Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) übermittelt werden. Weitere Optionen sind ausgeschlossen.
Übersetzungen in anderen Sprachkombinationen wie Italienisch ⇄ Englisch oder Italienisch ⇄ Französisch werden nicht angeboten.
❗ Büroempfang nur nach vorheriger Vereinbarung per E-Mail ❗
Sie müssen Ihre zu übersetzenden Urkunde nicht persönlich im Büro vorbeibringen 😊
Sie können diese bequem von zu Hause aus einscannen und als PDF- oder Bilddatei per E-Mail an info@davideparisi.de senden. Verwenden Sie am besten unser Kontaktformular, um Ihre Datei(en) zu übermitteln.
Eine beglaubigte Übersetzung ist wichtig für amtliche Zwecke, z.B. bei der Vorlage bei einer Behörde. Dies ist notwendig, weil Behörden in der Regel nur offizielle Dokumente in ihrer eigenen Sprache akzeptieren.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Art der Zertifizierung, dass die Übersetzung korrekt ist und wird daher durch einen beeidigten Übersetzer durchgeführt. Viele Übersetzungsanbieter bieten diesen Service und es ist wichtig, sicherzustellen, dass Sie einen zuverlässigen Anbieter wählen, der Ihre Dokumente sorgfältig und genau übersetzt.
In Deutschland beispielsweise sind die Begriffe meist gleichbedeutend. Entscheidend ist, dass beide Arten von Übersetzern amtliche Dokumente beglaubigt übersetzen dürfen.
Ein beeidigter Übersetzer hat vor Gericht oder einer Behörde einen Eid abgelegt, um beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.
Ein vereidigter Übersetzer ist in manchen Regionen Synonym für beeidigten Übersetzer, technisch aber von einem Amtsträger vereidigt, um Übersetzungen zu beglaubigen.
In der Praxis gibt es oft keinen funktionalen Unterschied, und die Begriffe können je nach Bundesland unterschiedlich verwendet werden.
Leider nein! 😊
Eine beglaubigte Übersetzung ist ein rechtsverbindliches Dokument, dessen Kopie leider keine Rechtskraft besitzt, wenn Sie diese selbst anfertigen.
Selbstverständlich können Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen erstellen, allerdings darf diese nicht bei Behörden, Universitäten oder Ämtern eingereicht werden, da eine Kopie der beglaubigten Übersetzung nicht rechtswirksam ist.
Wenn Sie mehrere Papierausdrucke Ihrer Übersetzung benötigen, wenden Sie sich bitte an Herrn Parisi. Nutzen Sie hierfür gerne unser Kontaktformular.
Nachdem Sie eine Übersetzungsarbeit beim Übersetzer bestätigt haben, kann der Übersetzer mit der Übersetzung nicht sofort anfangen. Es kann vorkommen, dass die von Ihnen eingereichte Urkunde nicht vollständig eingescannt wurde und/oder Teile des Dokuments fehlen.
☝️ Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihr zu übersetzendes Dokument vollständig einscannen, einschließlich:
- Vorderseite
- Rückseite
- Stempel, Siegel und Stempelmarken, da auch diese übersetzt werden müssen.
Ja ☝️ Auch handschriftliche Anmerkungen und Randvermerke müssen übersetzt werden.
Der beeidigte Übersetzer bestätigt in seinem Beglaubigungsvermerk, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist. Werden die handschriftlichen Anmerkungen oder Randvermerke nicht übersetzt, gilt die Übersetzung als unvollständig.
Weisen Sie den Übersetzer am besten direkt über das Kontaktformular darauf hin, wenn Sie Ihre Anfrage senden.
Davide Parisi bietet beglaubigte Übersetzungen für eine Vielzahl von offiziellen Dokumenten an, darunter:
- Abiturzeugnis
- Abschlusszeugnis
- Arbeitsvertrag
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- Führungszeugnis
- Scheidungsurteil
- Mietvertrag
- Kaufvertrag
- Vaterschaftsanerkennung
- Anwalts- und Gerichtsschreiben (z.B. Klageschrift, Klageerwiderung, Urteil)
- Führerschein
- Mutterschaftsanerkennung
Diese Liste ist nicht abschließend, und Davide Parisi kann viele weitere Dokumenttypen für amtliche Zwecke übersetzen. Nehmen Sie direkt Kontakt auf, um Ihr spezielles Dokument zu besprechen.
Nein ☝️ Die Unterschrift von Davide Parisi ist nirgendwo hinterlegt – und sie muss auch nirgendwo hinterlegt sein.
Davide Parisi | italienisch-übersetzer.com darf Übersetzungen für die Sprachkombination Deutsch ↔ Italienisch anfertigen und beglaubigen – aufgrund seiner Beeidigung beim Landgericht München I als öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für die italienische Sprache.
Alles andere fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich eines beeidigten Übersetzers.
Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage direkt an 👉 das Italienische Generalkonsulat in München, Berlin, Frankfurt am Main, Hannover, Köln oder Stuttgart.
Ein öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer ist verpflichtet, die gesamte Unterlage vollständig zu übersetzen – ohne Auslassungen.
Im Beglaubigungsvermerk wird ausdrücklich bestätigt, dass die Übersetzung vollständig und inhaltlich korrekt ist.
Die Übersetzung von Auszügen oder Teildokumenten ist unzulässig ☝️
Das gesamte Dokument ist vollständig zu übersetzen – einschließlich aller Stempel, Prägestempel und Steuermarken.
Für eine beglaubigte Übersetzung muss der beeidigte Übersetzer das konkret ausgefüllte Originaldokument vollständig einsehen und übersetzen.
Selbst bei EU-weit standardisierten Formularen wie z.B. einem "certificato successorio europeo" (Europäischer Erbschein) ist eine Übersetzung nicht auf Basis eines Musters oder anderer Sprachversionen zulässig.
Der Übersetzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass das Originaldokument in vollem Umfang und korrekt übersetzt wurde – inklusive individueller Angaben, Vermerke, Stempel oder handschriftlicher Zusätze.
Nein – nicht unbedingt und nicht ohne Ihre Hilfe 🤯
Deshalb ist es äußerst wichtig, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer angeben.
Nur so kann der Übersetzer bei Rückfragen telefonisch Kontakt aufnehmen, damit Ihre beglaubigte Übersetzung später auch problemlos beim Notar in Italien vorgelegt werden kann.
Freuen Sie sich auf Ihr Erbe in Italien 🎉
Nein ☝️ Die Übersetzer-Liste auf der Website des italienischen Generalkonsulats in München dient lediglich als unverbindliche Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger. Sie stellt keine Voraussetzung für die Gültigkeit einer beglaubigten Übersetzung dar.
Beglaubigte Übersetzungen von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzern sind in ganz Deutschland und in Italien rechtsgültig – unabhängig davon, ob sie auf der Konsulatsliste geführt werden oder nicht.
Die rechtliche Grundlage ist die öffentliche Bestellung und Beeidigung durch ein deutsches Amts- oder Landgericht – nicht die Aufnahme in eine Konsulatsliste.
Im Klartext: Auch wenn der Übersetzer nicht auf der Liste des Konsulats steht, ist die beglaubigte Übersetzung rechtskräftig und muss anerkannt werden.
italienisch-übersetzer.com | Davide Parisi, öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer, ist auf der Übersetzer-Liste des Italienischen Generalkonsulats in München aufgeführt. Die Liste der beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzer finden Sie unter folgendem Link als PDF-Datei: https://consmonacodibaviera.esteri.it/wp-content/uploads/2025/06/traduttori_update-04062025.pdf (Stand: Juni 2025).
Ja. italienisch-übersetzer.com | Davide Parisi, öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer, ist auf der Übersetzer-Liste des Italienischen Generalkonsulats in München aufgeführt.
Die Liste der beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzer finden Sie unter folgendem Link als PDF-Datei:
https://consmonacodibaviera.esteri.it/wp-content/uploads/2025/06/traduttori_update-04062025.pdf (Stand: Juni 2025).
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